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   OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - I-2 U 19/15   

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OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - I-2 U 19/15 (https://dejure.org/2016,5086)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.02.2016 - I-2 U 19/15 (https://dejure.org/2016,5086)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Februar 2016 - I-2 U 19/15 (https://dejure.org/2016,5086)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zum Aufwickeln eines aufwickelbaren Elements

  • rechtsportal.de

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zum Aufwickeln eines aufwickelbaren Elements

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2016, 9689
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05

    Ziehmaschinenzugeinheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 2 U 19/15
    Es dient der Beschreibung von Möglichkeiten der Verwirklichung des Erfindungsgedankens und erlaubt mit diesem Inhalt grundsätzlich keine einschränkende Auslegung des die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs (BGHZ 160, 204, 210 = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH, GRUR 2007, 778, 779, 780 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2008, 779, 783 - Mehrgangnabe; Senat, Urt. v. 20.01.2011, Az.: I-2 U 92/09).

    Bei der vorstehend beschriebenen Gestaltung handelt es sich wiederum um ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel, das als solches - wie bereits ausgeführt - keine einschränkende Auslegung des die Erfindung allgemein kennzeichnenden Anspruchsmerkmals erlaubt (BGH, GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe).

    Maßgeblich sind dabei der Sinngehalt eines Patentanspruchs in seiner Gesamtheit und der Beitrag, den die Einzelmerkmale zum Leistungsergebnis der patentierten Erfindung beitragen (vgl. BGHZ 172, 88 = GRUR 2007, 778 Ziehmaschinenzugeinheit I).

  • BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05

    Mehrgangnabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 2 U 19/15
    Es dient der Beschreibung von Möglichkeiten der Verwirklichung des Erfindungsgedankens und erlaubt mit diesem Inhalt grundsätzlich keine einschränkende Auslegung des die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs (BGHZ 160, 204, 210 = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH, GRUR 2007, 778, 779, 780 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2008, 779, 783 - Mehrgangnabe; Senat, Urt. v. 20.01.2011, Az.: I-2 U 92/09).

    Bei der vorstehend beschriebenen Gestaltung handelt es sich wiederum um ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel, das als solches - wie bereits ausgeführt - keine einschränkende Auslegung des die Erfindung allgemein kennzeichnenden Anspruchsmerkmals erlaubt (BGH, GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe).

    Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn die Auslegung des Patentanspruchs unter Heranziehung der Beschreibung und der Zeichnungen ergibt, dass nur bei Befolgung einer solchen engeren technischen Lehre derjenige technische Erfolg erzielt wird, der erfindungsgemäß mit den im Anspruch bezeichneten Mitteln erreicht werden soll (BGH, GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe).

  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 2 U 19/15
    Es dient der Beschreibung von Möglichkeiten der Verwirklichung des Erfindungsgedankens und erlaubt mit diesem Inhalt grundsätzlich keine einschränkende Auslegung des die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs (BGHZ 160, 204, 210 = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH, GRUR 2007, 778, 779, 780 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2008, 779, 783 - Mehrgangnabe; Senat, Urt. v. 20.01.2011, Az.: I-2 U 92/09).

    Bei der vorstehend beschriebenen Gestaltung handelt es sich wiederum um ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel, das als solches - wie bereits ausgeführt - keine einschränkende Auslegung des die Erfindung allgemein kennzeichnenden Anspruchsmerkmals erlaubt (BGH, GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe).

  • BGH, 11.10.2005 - X ZR 76/04

    Seitenspiegel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 2 U 19/15
    Selbst wenn die angegriffene Ausführungsform die Vorteile des Patents nur unvollständig verwirklichen würde, wäre im Übrigen gleichwohl eine Patentverletzung gegeben, wenn sie - wie hier - sämtliche Merkmale des Patentanspruchs wortsinngemäß erfüllt (BGH, GRUR 2006, 131 - Seitenspiegel; OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.01.2015, Az.: I-15 U 22/14; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 8. Auflage, Abschnitt A, Rz. 173).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 15 U 22/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein elektronisches Leitsystem für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 2 U 19/15
    Selbst wenn die angegriffene Ausführungsform die Vorteile des Patents nur unvollständig verwirklichen würde, wäre im Übrigen gleichwohl eine Patentverletzung gegeben, wenn sie - wie hier - sämtliche Merkmale des Patentanspruchs wortsinngemäß erfüllt (BGH, GRUR 2006, 131 - Seitenspiegel; OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.01.2015, Az.: I-15 U 22/14; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 8. Auflage, Abschnitt A, Rz. 173).
  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 2 U 19/15
    Denn für die Auslegung eines Patentanspruchs ist nicht die sprachliche oder logisch-wissenschaftliche Bedeutung der im Patentanspruch verwendeten Begriffe maßgeblich, sondern deren technischer Sinn, der unter Berücksichtigung von Aufgabe und Lösung, wie sie sich objektiv aus dem Patent ergeben, zu bestimmen ist (vgl. BGH, GRUR 1975, 422, 424 - Streckwalze; GRUR 1999, 909, 912 - Spannschraube).
  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 210/06

    Frist für eine den Streitgegenstand verändernde Anschlussberufung mit dem Ziel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 2 U 19/15
    Der Einbeziehung der erstmalig in der Berufungsinstanz geltend gemachten Ansprüche auf Auskunftserteilung in den vorliegenden Rechtsstreit steht auch nicht entgegen, dass die Berufung durch die Beklagte eingelegt wurde, denn die Klägerin hat die die Klageerweiterung beinhaltende Berufungserwiderung innerhalb der Berufungserwiderungsfrist zur Akte gereicht und damit die Frist für eine Anschlussberufung (§ 524 Abs. 2 ZPO) gewahrt (vgl. hierzu: BGH, NJW 2008, 1953 Rz. 11; OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.10.2014, Az.: I-15 U 27/14; BeckOK ZPO/Bacher, 18. Edition, Stand: 01.09.2015, § 263 Rz. 11).
  • BGH, 12.05.1992 - X ZR 109/90

    "Linsenschleifmaschine" - Verteidigung eines europäisches Patents in deutscher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 2 U 19/15
    Zwar treten bei einer beschränkten Aufrechterhaltung des Klagepatents die die Abweichung behandelnden Entscheidungsgründe an die Stelle der Patentbeschreibung oder neben sie und binden das Verletzungsgericht (vgl. BGH, GRUR 1979, 308, 309 - Auspuffkanal für Schaltgase; GRUR 1992, 839, 840 - Linsenschleifmaschine; Senat, InstGE 5, 183 - Ziehmaschine; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 8. Auflage, Abschnitt A, Rz. 75).
  • BGH, 07.12.1978 - X ZR 63/75
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 2 U 19/15
    Zwar treten bei einer beschränkten Aufrechterhaltung des Klagepatents die die Abweichung behandelnden Entscheidungsgründe an die Stelle der Patentbeschreibung oder neben sie und binden das Verletzungsgericht (vgl. BGH, GRUR 1979, 308, 309 - Auspuffkanal für Schaltgase; GRUR 1992, 839, 840 - Linsenschleifmaschine; Senat, InstGE 5, 183 - Ziehmaschine; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 8. Auflage, Abschnitt A, Rz. 75).
  • OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 2 U 92/09

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Beleuchtungseinrichtung, da die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 2 U 19/15
    Es dient der Beschreibung von Möglichkeiten der Verwirklichung des Erfindungsgedankens und erlaubt mit diesem Inhalt grundsätzlich keine einschränkende Auslegung des die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs (BGHZ 160, 204, 210 = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH, GRUR 2007, 778, 779, 780 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2008, 779, 783 - Mehrgangnabe; Senat, Urt. v. 20.01.2011, Az.: I-2 U 92/09).
  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 113/11

    Palettenbehälter II

  • OLG Düsseldorf, 02.08.2012 - 2 U 58/10

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zum

  • OLG Düsseldorf, 18.10.2012 - 2 U 41/08

    Abweisung der Restitutionsklagen wegen Verletzung eines Patents für einen

  • OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 15 U 27/14

    Verhältnis des Anspruchs auf Einräumung einer Mitberechtigung an einem Patent und

  • BGH, 13.10.2015 - X ZR 74/14

    Patentverletzung: Verwirklichung der geschützten Lehre durch eine im

  • LG Düsseldorf, 22.01.2015 - 4c O 18/14
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2019 - 2 U 31/16

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents

    Auch wenn der XXY BSC selbst einschließlich der dort stattfindenden Datenverarbeitungsprozesse außerhalb des Erfindungsgegenstandes liegt, ist er insofern rechtlich bedeutsam, als seine in Patentanspruch 6 vorausgesetzte Beschaffenheit Rückschlüsse auf die Anforderungen an die ihm übermittelten Downlink-Messwerte zulässt (vgl. hierzu: OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.02.2016, Az.: I-2 U 19/15, NJOZ 2016, 1014, 1019).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2017 - 2 U 18/17

    Erlass einer Unterlassungsverfügung wegen Verletzung eines Patents für ein

    Auch wenn es sich dabei lediglich um ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel handelt, das der Beschreibung von Möglichkeiten der Verwirklichung des Erfindungsgedankens dient und mit diesem Inhalt grundsätzlich keine einschränkende Auslegung des die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs erlaubt (BGHZ 160, 204, 210 = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH, GRUR 2007, 778, 779, 780 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2008, 779, 783 - Mehrgangnabe; Urt. v. 11.02.2016, Az.: I-2 U 19/15, NJOZ 2016, 1020), wird dem Fachmann dadurch gleichwohl deutlich, dass das Verfügungspatent den Begriff der Einheitsdosisform dem natürlichen Sprachgebrauch entsprechend verwendet, nämlich derart, dass zwei oder mehr Stoffe in einer einzigen Dosisform kombiniert werden.
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - 2 U 23/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Parametrierung

    Ausreichend, aber auch erforderlich ist vielmehr, dass ein solcher Prüfstand bzw. ein solches Prüffeld konstruierbar ist, welcher bzw. welches mittels des beanspruchten Verfahrens parametrierbar ist (vgl. BGH, GRUR 2010, 1081 - Bildunterstützung bei Katheternavigation; zum Sachanspruch: Senat, Urt. v. 11.02.2016, Az.: I-2 U 19/15, NJOZ 2016, 1014 = BeckRS 2016, 09689; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 9. Aufl., Kap. A, Rz. 65 und 67).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2017 - 15 U 61/16
    Das "eine" (10) und "das andere Bauteil" (12), zu deren Verbindung die geschützte Vorrichtung eingesetzt werden kann , scheinen bloß deshalb im Anspruch 1 des Klagepatents auf, um klarzustellen, dass die (allein schutzgegenständliche) Gesamtvorrichtung mit diesen (nicht schutzgegenständlichen) "fremden" Bauteilen zusammenwirken soll; aus der Beschaffenheit der "vorrichtungsfremden" Bauteile (10, 12) können sich allerdings Rückschlüsse auf die notwendige Ausgestaltung der Komponenten der geschützten Vorrichtung ergeben (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 11.02.2016 - I-2 U 19/15; vgl. Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 9. A., 2017, Kap. A. Rn. 65 f.).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - 2 U 62/16

    Verletzung eines Patents

    Ebenso kommt es nicht darauf an, ob es einen (anderen) Reflektor mit einem Montageteil, in dem sich ein solcher Eingriff vollzieht, am Markt tatsächlich gibt (vgl. hierzu Senat, Urt. v. 18.10.2012 - I-2 U 41/08; Urt. v. 11.2.2016 - I-2 U 19/15; Kühnen, a.a.O., Kap. A Rn. 74 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2017 - 2 U 17/17

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine pharmazeutische

    Auch wenn es sich dabei lediglich um ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel handelt, das der Beschreibung von Möglichkeiten der Verwirklichung des Erfindungsgedankens dient und mit diesem Inhalt grundsätzlich keine einschränkende Auslegung des die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs erlaubt (BGHZ 160, 204, 210 = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH, GRUR 2007, 778, 779, 780 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2008, 779, 783 - Mehrgangnabe; Urt. v. 11.02.2016, Az.: I-2 U 19/15, NJOZ 2016, 1020), wird dem Fachmann dadurch gleichwohl deutlich, dass das Verfügungspatent den Begriff der Einheitsdosisform dem natürlichen Sprachgebrauch entsprechend verwendet, nämlich derart, dass zwei oder mehr Stoffe in einer einzigen Dosisform kombiniert werden.
  • OLG Düsseldorf, 26.09.2019 - 2 U 23/19

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend ein Bauelement zur

    Es dient der Beschreibung von Möglichkeiten der Verwirklichung des Erfindungsgedankens und erlaubt mit diesem Inhalt grundsätzlich keine einschränkende Auslegung des die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs (BGHZ 160, 204, 210 = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH, GRUR 2007, 778, 779, 780 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2008, 779, 783 - Mehrgangnabe; OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.01.2011, Az.: I-2 U 92/09; Urt. v. 11.02.2016, Az.: I-2 U 19/15, BeckRS 2016, 9689 = NJOZ 2016, 1014, 1019).
  • OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 2 U 29/15

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zum Aufwickeln

    Unter dem 26.01.2016 hat die Beklagte des Parallelverfahrens I-2 U 19/15 (B oHG) Einwendungen Dritter im Nichtigkeitsverfahren vorgebracht.
  • LG Düsseldorf, 17.06.2021 - 4c O 35/20

    Beutelabgabekassette

    Der Anspruch verlangt deshalb nur, dass eine solche Einrichtung konstruierbar ist, um mit der Kassette zusammen benutzt werden zu können (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 11. Februar 2016 - I-2 U 19/15 -, juris, Rn. 94; Kühnen, a.a.O., Kap. A, Rn. 80).
  • LG Düsseldorf, 28.07.2020 - 4c O 47/19

    Wärmedämmung 4

    Einer spät eingereichten Nichtigkeitsklage steht eine solche gleich, die zwar beizeiten anhängig gemacht wurde, deren Zustellung jedoch anschließend schuldhaft bis zum oder kurz vor den Verhandlungstermin verzögert wird, z.B. dadurch, dass das angeforderte Gerichtskostenvorschuss nicht eingezahlt wird (OLG Düsseldorf, Urt. v. 11. Februar 2016, Az. I-2 U 19/15, Rz. 128 - zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2023 - 2 U 85/22

    Ansprüche wegen Patentverletzung für einen Schneidkörper zum Zerkleinern von

  • LG Düsseldorf, 24.05.2022 - 4c O 8/21
  • LG Düsseldorf, 03.03.2020 - 4a O 111/18

    Auskleidungsschlauch 2

  • LG Düsseldorf, 17.09.2019 - 4a O 13/18

    Behälter mit blasgeformtem Polyestergehäuse

  • LG Düsseldorf, 03.03.2020 - 4a O 105/18

    Auskleidungsschlauch

  • LG Düsseldorf, 10.06.2021 - 4c O 34/20
  • LG Düsseldorf, 20.08.2019 - 4c O 64/18

    Schneidkörper

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